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Schwangerschaftsabbruch

Wichtige Informationen zur Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt

Sich online über Themen zu informieren, ist heute üblich. Zum Thema Schwangerschaftsabbruch gibt es viele Informationen. Nicht alle sind immer korrekt. Unsere Beratungsstelle möchte ihren Auftritt im Internet nutzen, Interessierte schon einmal auf diesem Weg wichtige Informationen zum Thema zur Verfügung zu stellen.

 

Das Beratungsgespräch.

Das Gespräch ist vertraulich und Sie bestimmen, wer Sie zum Gespräch begleiten soll.

Das Gesetz spricht von der Schwangeren. Ihr Alter spielt also dabei keine Rolle. Auch Personen unter 18 Jahren dürfen ohne ihre Eltern zu uns kommen und sich beraten lassen.

Die Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch liegt allein bei Ihnen. Denn Beratung ist immer Ergebnisoffen. Erst recht in diesem Fall. Wir helfen Ihnen „nur“ beim Entscheiden.

Der Beratungsschein ist nicht davon abhängig, worüber Sie mit uns reden. Es gibt ihn dafür, dass Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen haben.

Eine Onlineberatung, eine telefonische Beratung oder eine in Vertretung der Schwangeren (Sie kommen für die Schwangere und bekommen den Schein dafür) ist ausgeschlossen.

 

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist nach § 218 StGB eine Straftat. Nach § 218a StGB wird von einer Strafverfolgung  abgesehen, wenn:

  1. Ein Beratungsgespräch stattgefunden hat
  2. Der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird
  3. Nach der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind


Die Bundesärztekammer stellt Listen mit Mitgliedern zur Verfügung, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die finden Sie die unter

Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz - Stand: 05.08.2022 (bundesaerztekammer.de) (diese Liste wird laufend aktualisiert)

Auch wenn das jetzt simpel klingt, bitte daran denken: die Empfängnis (Punkt 3) kann erst erfolgen, wenn ein Eisprung stattgefunden hat und das Ei danach befruchtet wird. Der Eisprung findet etwa am 10. – 16. Tag nach dem letzten Menstruationszyklus statt. Mit der Empfängnis beginnt die Schwangerschaft juristisch und damit auch die 12 –Wochen-Frist.

Kontakt

Bitte sprechen sie bei einem Schwangerschaftsabbruch, aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht auf unseren Anrufbeantworter.

Rufen sie uns direkt an oder senden uns per E-Mail ihre Telefonnummer, wir rufen sie zurück.

Beratungsstelle für Schwangere und Familien
Bobersbergstraße 14
01558 Großenhain
Tel.: 03522-5144-40/-41
Fax: 03522-5144-49
Email: schwabe@drkgrh.de